Post-Brexit: Neue Regeln und Auswirkungen auf den Marktzugang

Es ist wichtiger denn je, mit den Markteintrittsanforderungen Schritt zu halten, nun da die Regulierungslandschaft in Großbritannien und der EU eine Einigung erzielt hat. Folgendes wissen wir heute:

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 haben die EU und das Vereinigte Königreich gemeinsam eine Übergangsfrist vereinbart, die am 31. Dezember 2020 endete. Während des Übergangs behielt das Vereinigte Königreich den Status Quo für Unternehmen und Verbraucher, was bedeutet, dass die EU die im Vereinigten Königreich benannten Stellen weiterhin anerkennt und die Hersteller bis zum 31. Dezember 2020 Produkte mit CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt verkaufen konnten.

Am 24. Dezember 2020 haben das Vereinigte Königreich und die Europäische Union ein Handels- und Kooperationsabkommen vereinbart. Das Handelsabkommen zwischen Großbritannien und der EU enthält neue Regeln für das Zusammenleben, Arbeiten und Handeln und ist am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten. Das vollständige Abkommen umfasst 1.246 Seiten und ist hier verfügbar (Englisch).

Das Abkommen sichert den zollfreien Zugang zwischen den Märkten der EU und des Vereinigten Königreichs, ändert jedoch nichts am Compliance-Prozess, sodass das UKCA-Kennzeichen und die Konformität mit den britischen Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Waren in Großbritannien weiterhin obligatorisch sind. Die neuen Regelungen gelten ab 23 Uhr des 31. Dezember 2020. 

In Anerkennung der Auswirkungen der Pandemie auf Unternehmen hat die Regierung am 24. August 2021 die Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2023 angekündigt, um das UKCA-Kennzeichen auf bestimmten Produkten anzubringen und damit die Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften nachzuweisen. Dies ersetzt die zuvor angekündigte Frist des 1. Januar 2022. Die CE-gekennzeichneten Waren im Geltungsbereich dieses Dokuments, die die EU-Anforderungen erfüllen, können weiterhin bis zum 1. Januar 2023 auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, wobei die EU- und UK-Anforderungen gleich bleiben. Darunter fallen auch Waren, die von einer von der EU anerkannten Benannten Stelle bewertet wurden. 

Das UKCA-Zeichen muss ab dem 1. Januar 2023 für das Inverkehrbringen von Waren auf dem britischen Markt verwendet werden.

Die UKCA-Kennzeichnung

Die neue UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) erklärt, dass das Produkt allen geltenden gesetzlichen Anforderungen in Großbritannien entspricht und dass die entsprechenden Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurden. Ab dem 1. Januar 2021 ersetzt die UKCA-Kennzeichnung die CE-Kennzeichnung als Voraussetzung für den Markteintritt von Waren in Großbritannien, einschließlich England, Schottland und Wales. Die UKCA-Kennzeichnung ist für Produkte erforderlich, die der britischen Gesetzgebung unterliegen, die allen EU-Richtlinien / Verordnungen entspricht, für die eine CE-Kennzeichnung erforderlich ist, einschließlich der Funkgeräte-, EMV- und Niederspannungsrichtlinie. Darüber hinaus verlieren alle in Großbritannien ansässigen EU-benannten Stellen am 1. Januar 2021 ihren Status. Alle von diesen Stellen ausgestellten EU-Zertifikate müssen bis zum 31. Dezember 2020 an eine EU 27-benannte Stelle übertragen werden, um die fortdauernde Gültigkeit sicherzustellen.

 

Implementierung und Übergang der UKCA-Kennzeichnung

Im August 2021 verlängerte die britische Regierung den Umsetzungszeitraum für die UKCA-Kennzeichnung. Die UKCA-Kennzeichnung gilt für die meisten Waren, die derzeit der CE-Kennzeichnung unterliegen (Produkte, die unter die folgenden Richtlinien / Vorschriften fallen, z. B. LVD, EMCD, GAR, Maschinendirektive, ATEX, RoHS und RE-D). Die UKCA-Kennzeichnung kann ab Januar 2021 verwendet werden. Damit Unternehmen jedoch Zeit haben, die neuen Anforderungen zu erfüllen, kann die CE-Kennzeichnung bis zum 1. Januar 2023 verwendet werden, solange die Anforderungen für die EU- und UK-Gesetzgebung weiterhin gleich sind.

Ab dem 1. Januar 2023 wird die britische Regierung die CE-Kennzeichnung für den Marktzugang in Großbritannien nicht mehr anerkennen. Produkte, die sowohl die CE-Kennzeichnung als auch die UKCA-Kennzeichnung tragen, sind zulässig, sofern sie den einschlägigen britischen Vorschriften entsprechen. Die UKCA-Kennzeichnung muss unmittelbar nach dem 1. Januar 2021 verwendet werden, wenn das Produkt nur in Großbritannien vermarktet wird und durch Gesetze abgedeckt ist, die die UKCA-Kennzeichnung und die obligatorische Intervention eines von der UKCA zugelassenen Gremiums durch Dritte erfordern.

Für Nordirland bleibt die CE-Kennzeichnung weiterhin die Konformitätsbewertungskennzeichnung für die meisten Waren. Hersteller benötigen möglicherweise auch die Kennzeichnung des Vereinigten Königreichs (NI), wenn sie für Zulassungen oder Zertifizierungen in Großbritannien zugelassene Stellen auswählen. Harmonisierte Waren, die nur die UKCA-Kennzeichnung tragen, sind auf dem nordirischen Markt nicht zulässig.

 

Erreichen Sie Geschäftskontinuität in Großbritannien und der EU mit UL

UL unterstützt Sie ab sofort im Rahmen von Änderungen an Produktkennzeichnungssystemen für Großbritannien und das europäische Festlands.  

Wir haben die folgenden akkreditierten Benannten und Zugelassenen Stellen in der EU und im Vereinigten Königreich eingerichtet, um Ihnen eine durchgehende Unterstützung für das UKCA-Zeichen und andere globale Marktzugangsdienste zu ermöglichen. 

Services der EUBenannten Stellen:

  • Bauprodukteverordnung 
  • Schiffsausrüstungsrichtlinie 
  • Verordnung über persönliche Schutzausrüstung 
  • Maschinenrichtlinie 
  • EMV-Richtlinie 
  • Richtlinie über Funkgeräte 
  • ATEX-Richtlinie 
  • Messgeräterichtlinie 
  • Gasgeräteverordnung 
  • Druckgeräterichtlinie 
  • Heißwasserkesselrichtlinie 
  • Spielzeugrichtlinie 

Services der UK-Zugelassenen Stellen:

  • Bauprodukteverordnung* 
  • Schiffsausrüstungsverordnung 
  • Verordnung über persönliche Schutzausrüstung 
  • Maschinenverordnung 
  • Medizinprodukteverordnung 2002** 
  • EMV-Richtlinien 
  • Verordnung über Funkgeräte 
  • ATEX-Verordnung 

* Zugelassene Stelle für System 1+ und System 3 wird in Q3/Q4 2021 für Drähte und Kabel erhalten (Produktbereich 31 – Strom-, Steuer– und Kommunikationskabel).

**Derzeit begrenzter Geltungsbereich, Einzelheiten finden Sie auf der MHRA-Website.

Unsere langjährige Präsenz auf den europäischen Märkten und unser regulatorisches Know-how helfen Ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, wenn sich die Anforderungen ändern. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen darüber, wie UL Ihnen dabei helfen kann, den Zugang Ihrer Produkte und Dienstleistungen nach Großbritannien, Nordirland und in die EU sicherzustellen.

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Sichern Sie die Marktkontinuität für Gasgeräte im Vereinigten Königreich und in der EU.

Weitere Informationen (Deutsch)

On-demand webinar | Brexit: Neue Compliance-Bestimmungen

Erhalten Sie Einblicke in die bevorstehenden regulatorischen Änderungen für Marktzugang nach Großbritannien (UKCA = United Kingdom Conformity Assessed), die am 1. Januar 2021 in Kraft treten werden.

Jetzt Anschauen (Englisch)

london view FAQ | Brexit

Erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Auswirkungen des Übergangs der neuen Anforderungen des Brexit auf den Marktzugang.

Lesen Sie die FAQ (Englisch)